Ein Wechsel der Gewerkschaft ist ein harter und steiniger Weg - aber er ist nicht unmöglich
Dieser Beitrag zeigt, wie schwierig der Weg einer Wende sein kann - Er zeigt aber auch, wie einfach er ist, wenn man entschlossen ist.
Warum ist dies ein harter und steiniger Weg?
Gemäß der Satzung des DGB sind die Zuständigkeiten der Gewerkschaften für Betriebe klar aufgeteil. Was für den Konzern gilt, gilt somit auch für entstandene Ableger. Spaltet sich ein Unternehmen in mehrere Unternehmensteile auf, so bleibt die ursprüngliche Zuständigkeit der Gewerkschaft bestehen. Das gilt auch wenn die Konzerntöchter keine Dienstleitungsunternehmen sind. Somit sind wir nach unserer Gründung und Abspaltung von unserer Muttergesellschaft, als industrieller Metallbetrieb im DGB als einziges Unternehmen in der technischen Luftfahrt einer Dienstleistungsgewerkschaft zugeordnet worden. Alle anderen Betriebe in der technischen Luftfahrt werden von der IG Metall betreut.
Die Einhaltung dieser Regel des DGB finden sich in den Satzungen der zugehörigen Gewerkschaften wieder. Ebenso ist auch klar erwähnt, dass eine Änderung der Zuständigkeit nicht durch Arbeitnehmer hervorgerufen werden kann.
Ist der Versuch die tarifführende Gewerkschaft in einem Betrieb zu wechseln nicht somit aussichtslos? - Wir sagen: "NEIN" !
Wie kann nun doch ein Wechsel der Gewerkschaft für einen Betrieb organisiert werden?
Dies ist in 2 Schritten möglich.
1. Durch Beitritt der Beschäftigten in diese Gewerkschaft
2. Sind mehr Mitglieder in der neuen Gewerkschaft als in der Jetzigen greift das Tarifeinheitsgesetz welches sagt, dass die Gewerkschaft die tarifführende Gewerkschaft ist, welche die meisten Mitglieder hat.
Da sich Punkt 2 von selbst ergibt, liegt die Schwierigkeit im Punkt 1. Es könnte vorkommen, dass die IG Metall vereinzelt individuell abgegebene Mitgliedsanträge ablehnt, um nicht in den Konflikt mit der Satzung des DGB zu geraten.
Neben den Satzungen der Gewerkschaften gibt es immernoch das Grundgesetz. So dürfen Satzungsbestandteile nicht das Grundrecht gemäß Grundgesetz Art 9 III einschränken.
Ein Anspruch auf Aufnahme in eine Gewerkschaft kann bestehen, wenn diese Gewerkschaft im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich eine überragende Machtstellung inne hat und ein schwerwiegendes Interesse vom Beitrittswilligen an eine Mitgliedschaft besteht. Dies ist so höchstrichterlich entschieden worden (BGB §38, GG Art9 III Abs 3, BGH Urteil vom 10.12.1984)
Insofern könnte die IG Metall zwar theoretisch Beitrittswillige ablehnen, müsste aber damit rechnen, dass der Beitritt im ernstfall juristisch erzwungen wird. In diesem Fall werden gute Erfolgsaussichten prognostiziert. Wir gehen nicht davon aus, dass zukünftig eingereichte Mitgliedsanträge abgelehnt werden, da alle von unseren Kolleginnen und Kollegen bisher eingereichten Mitgliedsanträge angenommen wurden. Einer plötzlichen Ablehnung würde gegen den Gleichheitsgrundsatz gem Art 3 GG verstoßen.
Wie ist es nun möglich der IG Metall beizutreten, um gem. Tarifeinheitsgesetz die IG Metall zur tarifführenden Gewerkschaft zu machen?
Um den rein theoretischen Fall auszuschließen, sammeln wir die Anträge aller Beitrittswilligen so lange, bis die Anzahl der Betrittswilligen größer ist, als die aktuelle Zahl der Mitglieder bei unserer derzeitigen, im Betrieb vertretenen Gewerkschaft. Sofern der "Break-even" überschritten ist, werden wir uns an die IG Metall wenden um gemeinsam mit dem DGB an einer Lösung zu arbeiten. Wir werden das "Paket" an Beitrittsanträgen bei der IG Metall öffentlichkeitswirksam abgeben.
Im Grunde hat die IG Metall nichts gegen einen Mitgliederzuwachs im 4-stelligen Bereich. Sie ist nur gefangen in der Satzung des DGB. Unserer derzeitigen Gewerkschaft geht es nur noch um Verhinderung wirtschaflichen Schadens. Insofern werden sie alles versuchen, die letzten verbliebenen Beitragszahler zu halten. Die Vertretung der gewerkschaftlichen Interessen der Mitglieder wurde bereits sichtbar eingestellt.
Art 9 GG und Art 3 GG sowie das Tarifeinheitsgesetz sind die Normen, die wir konsequent einfordern und anwenden werden. Damit steht auch fest, auf welchem Level wir entschlossen unterwegs sind.
Wenn der Gesetzgeber mit der Einführung des Tarifeinheitsgesetzes die "großen" Gewerkschaften schützt, muss es im Umkehrschluss auch möglich sein, dieses Gesetz unter Anwendung des Art 9 GG für sich zu nutzen und im Rahmen der dort beschriebenen individuellen Koalitionsfreiheit sich seine Gewerkschaft durch Beittritt, zur größten Gewerkschaft zu machen.
Art 9 GG beschreibt nicht nur das individuelle Recht auf Koalitionsfreiheit, sondern auch das kollektive Recht auf Koalitionsfreiheit. Das ist uns durchaus auch bekannt. Somit haben auch Koalitionen wie die IG Metall das Recht, sich vor potentiellen Mitgliedern zu schützen. Aus diesem Grund darf z.B. eine Gewewerkschaft Mitglieder ausschließen, die bei Betriebsratswahlen auf gegnerischen Listen kandidiert haben. Eigentlich verstößt dies gegen §20 BetrVG, denn niemand darf in seinem Wahlrecht eingeschränkt oder Benachteiligt werden, dagegen steht jedoch das Recht aus Art 9 GG, dass auch eine Koalition wie die IG Metall sich vor Zersplitterung ihrer eigenen Organisation schützen darf.
Wir haben alle diese Argumente im Blick und sind gut gerüstet, um mit unserer Initiative Erfolg zu haben. Wer, wenn nicht die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Betrieb bestimmen, wer im Rahmen der geforderten Tarifautonomie Ihre gewerkschaftliche Vertretung sein soll.
Das Unmögliche möglich zu machen heißt aber auch - Bestandteil dieser Bewegung zu sein. Es kommt daher auf jeden Einzelnen an. Jeder abgegebene Mitgliedsantrag ist ein Schritt, die IG Metall in diesem Betrieb zu etablieren und damit unsere Zukunft zu sichern.
Unterstütze daher diese Initiative durch deine Registrierung und Übergabe des unterschriebenen Mitgliedsantrags an uns. Überzeugen wir die IG Metall durch Masse. Registriere dich noch heute und geben deine Betrittserklärung ab.
Sei dabei - sage:
Der Prozess: