Reallohnverlust per Tarifvertrag
Die Realität von Durchsetzungsraft und Konfliktbereitschaft einer Gewerkschaft
Seit dem 01.02.2018 gilt ein neuer Vergütungstarifvertrag für die LHT und IT.
Zwecks Aufstellung der Forderung zur Tarifrunde 2018 wurden am 18.10.2017 die Mitglieder der tarifführenden Gewerkschaft auf der Hamburger Luftwerft zu einer Mitgliederversammlung geladen. Zusammengefasst war der relativ eindeutige Tenor nach einer kurzen Laufzeit von 12 Monaten (plus X). Wobei man sich nicht zwingend gegen eine etwas längere Laufzeit verschließen wollte. Sofern der prozentuale Steigerungswert vor dem Komma eine eindeutige Sprache spricht, sollte eine Laufzeit von 15 oder 18 Monaten ein gütliches Verhandlungsergebnis nicht behindern. Ebenso war es den Mitgliedern ein Anliegen die unteren Lohngruppen zu stärken. Insofern wurde aus Hamburg heraus ein Festbetrag gefordert.
Nach Konsolidierung aller Forderungen aller Standorte und Beteiligungen hinweg wurde dann die Forderung von 6% bei einer Laufzeit von 12 Monaten formuliert.
Als Verhandlungsergebnis kamen 106€ Festbetrag für 15 Monate, sowie prozentuale Steigerung von 1,8% bis max. 3 %, je nach Geschäftsergebnis bei einer Gesamtlaufzeit von 33 Monaten (!) heraus.
Der Festbetrag von 106€ ist die prozentuale Umrechnung einer Erhöhung von 3% des Durchschittswertes aus der Lohntabelle. Dieser liegt über alle Lohngruppen hinweg bei 3550€. (3% = 3550€). Ziel war es die unteren Lohngruppen prozentual stärker anzuheben. Leider ist der Durchschnittswert der Tabelle nicht der Durchschnittslohn der Beschäftigten, da in den unteren Lohngruppen deutlich weniger Beschäftigte zugeordnet sind.
Rechnet man den Festbetrag individuell zu seinem Monatsgehalt in Prozent um, kann man feststellen, ob man zu den Tarifgewinnern oder Tarifverlierern gehört.
Dementsprechend teilen sich die Gewinner und Verlierer dieses Tarifabschlusses wie folgt auf die Lohngruppen auf.
Aufgrund unterschiedlicher Verteilung der Mitarbeitern in die einzelnen Lohngruppen ist die Mehrzahl der Beschäftigten ab der Lohngruppe 3A und höher beschhäftigt. Sodass in Summe die Mehrzahl der Kolleginnen und Kollegen zu den prozentualen Tarifabschluss-Verlierern gezählt werden darf.
Vergleicht man das Tarifergebnis mit dem Tarifergebnis, der Gewerkschaft IG Metall, die originär für die technische Luftfahrt zuständig ist so ergibt sich folgendes Bild:
Branche | Termin | Anzahl betroffener Arbeitnehmer | Ursprüngliche Forderung | Ergebnis/Abschluss |
Luftfahrt: Deutsche Lufthansa AG Bodenpersonal |
31.12.2017 | 33.000 | Höhe: 6% Laufzeit: 12 Monate |
Höhe: 106€ (entspricht 2,4% bei 3550€) Weitere 1,8% (bis zu 3% je nach Ergebnis) im Mai 2019 Laufzeit: 33 Monate |
Metall und Elektroindustrie | 21.12.2017 | 3,9 Mio | Höhe: 6% Laufzeit: 12 Monate Rückkehrrecht und Teillohnausgleich für bestimmte Beschäfstigungs- gruppen |
Höhe: 4,3% |
Sowohl die Forderung von 6% p.A. (Ergebnis: 2,4%p.A.) als auch die geforderte Laufzeit von 12 Monaten (Ergebnis: 33 Monate= fast 3 Jahre!) Sind nicht annähernd erreicht worden. Die Frage der Sinnhaftigkeit von Mitgliederversammlungen zur Formulierung von Forderungen darf an dieser Stelle gestellt werden, wenn ohnehin die Konzerntarifkommission ein völlig anderes Ergebnis erzielt. Ebenso ist der Konfliktbereitschaft und die Durchsetzungsfähigkeit der entsprechenden Gewerkschaft zu hinterfragen.
Festzustellen ist, dass die originär zuständige Gewerkschaft für die technische Luftfahrt in der Metallindustrie im Vergleich zu diesem und allen anderen Abschlüssen in der Bundesrepublik in 2018 sich mit ihrem Ergebnis sehen lassen kann. Hierbei ist nicht zu ignorieren, das dieses gute Ergebnis ohnehin schon von einer komfortableren Ausgangslage, wie z.B. der 35 std/Wo. erreicht wurde.
Es ist also möglich mehr zu erreichen. Das geht nur mit Durchsetzungskraft, Stärke und Wille.